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Software Qualität für die
Abwicklung von OWI Verfahren

Die Standardsoftware für die Verwaltung von Schulpflichtverletzungen wurde zusammen mit Experten aus niedersächsischen Landkreisen und Städten entwickelt.

Fachverfahren Schulpflichtverletzung

Das Fachverfahren Schulpflichtverletzung unterstützt die Kommunikation zwischen allen beteiligten Stellen (Ordnungsamt, Jugendamt, Schule, Jugendgerichtshilfe, Amtsgericht, PACE, Jugend stärken, ASD, …) und

  • hilft, Schulpflichtverletzungen zu vermeiden,
  • dokumentiert getroffene Maßnahmen,
  • automatisiert die Ordnungswidrigkeitsverfahren und
  • liefert verlässliche statistische Auswertungen.

Das Verfahren ermöglicht es den Verwaltungsmitarbeiter(inne)n und Schulen stets alle wichtigen Informationen rund um das Thema Schulpflichtverletzung auf einen Blick zu erhalten, die Anzeigen zur Schulpflichtverletzung zu erstellen und zu verwalten, Fristen zu überwachen, sowie die beteiligten Stellen bei Bedarf zu informieren.

Das Verfahren bildet alle erforderlichen Schritte von der Anzeige bis zum Bußgeld (Sozialstunden, Erzwingungshaft) im Rahmen des OWIG-Gesetzes ab.

Eine Anzeige ist nur dann effektiv, wenn sie rechtzeitig zugestellt und bearbeitet wird. Erhalten die Erziehungsberechtigten nach mehr als einem halben Jahr eine Anzeige für versäumten Unterricht ihres Kindes, hat das zumindest kaum noch einen erzieherischen Effekt.

Die Software optimiert die Verfahrensschritte in allen Bereichen der Schulpflichtverletzugen und verschlankt die Prozesse.

Funktionsumfang

Das Fachverfahren wird als bundeseinheitlicher Standard mit regionalen individuellen Schwerpunkten entwickelt.

Fachverfahren Schulpflichtverletzungen

Die wesentlichen Aspekte des Facherfahrens Schulpflichtverletzung sind:

Schulpflichtverletzungsanzeigen

Die Schulen im Landkreis bzw. in der Stadt können über das Fachverfahren die Schulpflichtverletzungsanzeigen digital erfassen. Die Dokumente werden automatisch für den Ausdruck vorbereitet und können archiviert werden. Sobald die Anzeige erstellt wurde, wird das Ordnungsamt bzw. die Meldestelle informiert und kann den Erhalt der Anzeige per Aufruf derselben bestätigen. Der Informationsaustausch läuft direkt im Fachverfahren.

Getroffene Maßnahmen, z. B. Schülergespräche, Elterngespräche, Klassenkonferenzen etc. können von der Schule laufend dokumentiert werden. Bei Erstellung der Anzeige werden diese Maßnahmen automatisch vorgeschlagen und der zugehörigen Anhörung zeitlich zugeordnet.

Außerdem kann vor Erstellung einer Anzeige per Button Hilfe z. B. von externen Fachkräften angefordert werden. Diese haben Einblick auf für sie relevante Daten bzgl. der Schulpflichtverletzungen.

Anhörungen

Aus der Schulpflichtverletzungsanzeige kann automatisch eine Anhörung erstellt werden. Die Anhörung wird je nach Alter der Schülerin oder des Schülers an die Eltern, die schulpflichtige Person oder beide adressiert. Das PDF-Dokument wird generiert und kann per Post versendet werden. Eine automatische Erinnerungsfunktion ermöglicht die Fristüberwachung.

Bußgeldverfahren

Falls die Anhörung ohne Ergebnis bleibt und festgestellt wird, dass die Schulpflichtverletzung nicht entschuldigt werden kann, besteht die Möglichkeit ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Das zugehörige Dokument ist im System hinterlegt und wird automatisch mit den entsprechenden Daten, wie Fehlzeiten, Gebühren, Fristen, Adressen usw. gefüllt. Nach Versand des Dokuments wird die Frist überwacht und gemeldet, wenn sie überschritten wurde.

Amtsgericht

Kann das Bußgeld nicht gezahlt werden, besteht die Möglichkeit der Weitergabe des Vorgangs an das zuständige Amtsgericht. Die Software übernimmt die Erstellung der notwendigen Unterlagen. Die Rückmeldung vom Amtsgericht wird als Status im System vermerkt.

Jugendgerichtshilfe

Wird vom Amtsgericht die Umwandlung eines Bußgelds in Sozialstunden vorgenommen, übernimmt in aller Regel die Jugendgerichtshilfe (je nach Alter der Schülerin / des Schülers) die Überwachung der Durchführung. Im System wird vermerkt, wie viele Stunden verhängt wurden und ob die Durchführung erfolgt ist. Erzwingungshaft gegen die Eltern steht als weitere Option im Verfahren zur Verfügung. Auch hier wird der Vordruck entsprechend der gesetzlichen Norm autoamtisch erstellt.

Pädagogische Fachberartung (ASD, Jugend stärken, …)

Mit einer eigenen Sicht erhalten alle Stellen der pädagogischen Fachberatung Zugriff auf für sie relevante Informationen. Eigene Notizen und gemeinsame Abstimmungen unter den Beteiligten erhöht die Vernetzung und stärkt die Kommunikation im Hinblick auf die Beratung der Schulen und letzlich der Schülerinnen und Schüler.

Statistik

Aussagekräftige Statistiken für alle Akteure geben einen schul(halb)jahresbezogenen Überblick über die Anzahl an Schulpflichtverletzungen, Anhörungen und Bußgeldern, jeweils bezogen auf die Gemeindestruktur und die Schulformen. Weitere individuelle Auswertungen sind möglich.

Kontakt

Ihr persönlicher Kontakt für Fragen rund um das Fachverfahren Schulpflichtverletzung. Gerne präsentieren wir Ihnen unsere Software online. Sprechen Sie uns an. 🙂

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